Die Hauptversammlung der Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat Änderungen in Krankenordnung und Satzung beschlossen, um Versicherten leichteren Zugang zu Therapien, Behandlungen und Transporten zu ermöglichen. Für die Verschreibung von physio- und ergotherapeutischen sowie logopädischen Behandlungen ist die Bewilligungspflicht bis 30. Juni 2025 zur Gänze ausgesetzt.
Mit der Vereinfachung bei Bewilligungen geht die ÖGK direkt auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten ein und reduziert gleichzeitig den damit verbundenen Verwaltungsaufwand.